Neues zum Datenschutz im Betriebsrat
Betriebsräte und Datenschutz: eine Konstellation, die noch immer viele Frage aufwirft, von denen nun aber ein wichtiger Aspekt durch ein neues Gesetz geklärt werden soll.
Betriebsräte und Datenschutz: eine Konstellation, die noch immer viele Frage aufwirft, von denen nun aber ein wichtiger Aspekt durch ein neues Gesetz geklärt werden soll.
In der Rechtsprechung ist noch immer nicht eindeutig entschieden, ob der Betriebsrat als eigene Verantwortliche im Sinne der DSGVO anzusehen ist. Aus einer neuereren Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes (Urteil vom 09.04.2019, Az. 1 ABR 51/17) ergibt sich nun jedoch eine Tendenz.
Das AG Wertheim hat mit Beschluss vom 12.12.2019, Az. 1 C 66/19 gegen eine Firma ein Zwangsgeld in Höhe von 15.000,00 EUR verhängt, weil dieses den sich aus Art. 15 DSGVO ergebenden Auskunftsanspruch nicht vollständig erfüllt hat.
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) und der berufene Verwalter sind gemeinsame Verantwortliche im Sinne von Art. 26 DSGVO. Zu diesem Ergebnis kommt das Amtsgericht Mannheim in seiner Entscheidung vom 11.09.2019 (Az. 5 C 1733/19).