Jede Organisation ab 50 Mitarbeitern muss zukünftig eine Meldestelle einrichten und unterhalten. In einigen Branchen gilt diese Pflicht unabhängig von der Beschäftigtenzahl für jede Organisation. Das betrifft insbesondere die Finanz- und Versicherungsbranche.
Meldestellen dienen dazu, Mitarbeitern oder anderen am Arbeitsprozess beteiligten Personen die Möglichkeit zu geben, Missstände im Unternehmen unter Schutz der eigenen Identität zu melden und diese weiterverfolgen zu lassen. Dem sogenannten Hinweisgeber wird, sollte sich der gemeldete Umstand als nicht rechtskonform herausstellen, ein besonderer Schutz vor gerichtlichen und arbeitsrechtlichen Maßnahmen zuteil.
Die Meldestelle muss nicht zwingend in die Organisation eingegliedert werden. Ebenso kann ein Dritter – wie die jurcons – mit der Betreuung der Meldestelle beauftragt werden. Die Meldestelle kann also sowohl intern als auch extern betrieben werden.